Schallschutztüren

Schallschutztüren sind dafür bestimmt, im Wohnungsbau Menschen vor unzumutbarer Belästigung durch Schallübertragung aus Nachbarräumen zu schützen.

Aufgrund der Mindestanforderungen an den Schallschutz kann allerdings nicht erwartet werden, dass Geräusche (z.B. Sprache, Musik, Lärm durch Gehen und Stühlerücken oder Haushaltsgeräten) überhaupt nicht mehr wahrgenommen werden. Da Schallschutztüren den Lärmpegel nur um ein bestimmtes Maß absenken, ist die gegenseitige Rücksichtnahme durch Vermeidung unnötigen Lärms notwendig.

Ähnlich wie Feuer- oder Rauchschutztüren können Schallschutztüren ihren bestimmungsgemäßen Verwendungszweck nur im Schließzustand „geschlossen“ erfüllen, jedoch ist die Anforderung „selbstschließend“ für Schallschutztüren in den Bauordnungen i.d.R. nicht gefordert.

Schallschutztüren müssen bauaufsichtlich nicht speziell gekennzeichnet werden (kein Schild erforderlich).

TSH-Schallschutztüren gibt es als vollflächige Türen (Sperrtüern), als Massivholzrahmentüren, mit oder ohne Seitenteil, Oberlicht, Füllung oder Glas. Einige Türen sind auch zweiflügelig herstellbar. Im Schallschutz erreichen einflügelige Türen bis zu Rw=48dB. 

Wo muss wieviel Schallschutz geliefert werden?
In der DIN 4109 werden die Mindestanforderungen an den Schallschutz festgelegt. Für Türen haben wir die wesentlichen Informationen in einem Dokument zusammengestellt, welches Sie als PDF herunterladen können.
 

Download: 
FAQ: 

Schallschutzniveau - Welchen Schallschutz müssen Türen leisten?

 

Der erforderliche Schallschutz (Rw) von Innentüren wir in der DIN 4109 geregelt. Hier sind die Mindestwerte genannt.

Geschoßhäuser mit Wohnungen und Arbeitsräumen
Türen, die von Hausfluren oder Treppenräumen in Flure und Dielen,
von Wohnungen, Wohnheimen oder Arbeitsräumen führen                        27 dB

Türen, die von Hausfluren oder Treppenräumen unmittelbar in
Aufenthaltsräume - außer Flure und Dielen - von Wohnungen,
Wohnheimen oder Arbeitsräumen führen                                                   37 dB

Beherbergungsstätten
Türen zwischen Fluren und Übernachtungsräumen                                    32 dB

Schulen und vergleichbare Unterrichtsbauten
Türen zwischen Unterrichtsräumen oder ähnlichen
Räumen und Fluren                                                                                    32 dB


Krankenanstalten, Sanatorien
Türen zwischen
Fluren und Krankenräumen
Operations- bzw. Behandlungsräumen
Fluren und Operations- bzw. Behandlungsräumen                                    32 dB

Türen zwischen
Untersuchungs- bzw. Sprechzimmern
Fluren und Untersuchungs- bzw. Sprechzimmern                                     37 dB

Anstatt der vorgenannten Mindestanforderungen können in Abhängigkeit
des Bauvorhabens vom Bauherrn höhere Werte gefordert werden!

Für Außentüren gelten keine pauschalen Werte. Forderungen bestehen nur, wenn im Bebauungsplan Schallschutz gefordert wird.
Unabhängig von den Regeln der Technik und den Bauordnungen kann ein Bauherr natürlich immer einen bestimmten Schallschutz vertraglich vereinbaren.

 

Schallschutztürblatt - Wir verwenden nur Schallschutztürblätter. Wie ist dann der Schallschutz der gesamten Tür?

Diese Frage läßt sich nur bedingt seriös beantworten. 
Erfahrungen zeigen, dass der Türblattwert eine Tendenz zum Schalldämmwert der Gesamtkonstruktion erkennen lassen können. Wenn eine Tür gut gebaut ist, liegt der Funktionswert (Tür und Zarge funktionsfertig montiert) etwa 2-4 dB unterhalb des reinen Türblattwertes. Im Einzelfall kann dies allerdings anders sein!
 

Wenn Ihr Kunde 37 dB im eingebauten Zustand haben will, müßte das Türblatt mindestens 44-46 dB (37db + Vorhaltemaß 5 dB + 2-4 dB) haben. Der Türblattwert muss folglich 7-9dB mehr "bringen" wie die funktionsfertige Tür später haben soll. Die vorstehenden Angaben sind Erfahrungswerte, die nicht pauschal verwendet werden dürfen. Schließlich spielen auch andere Aspekte in die Funktion von Schallschutztüren mit ein:
- Dichtungen (Falz- und Bodendichtung, deren "Dichtungshub", deren Lage)
- Montage
- Konstruktion (Geometriedaten usw.)
- An- und Einbauten

Nachlassende Schalldämmung - wo liegen die Ursachen?

Schallschutztüren sind "Funktionstüren", die eine bestimmte Wartung benötigen. Besteht der Eindruck, dass die Türen lauter geworden sind, sollte wie folgt vorgegangen werden:

  1. alle Beschläge auf korrekte Funktion und Einstellung prüfen, ggf. nachstellen
  2. kontrollieren, ob die Dichtungen noch OK sind (Dichtungsgummi muss intakt sein, Bodendichtung muss über die gesamte Länge dichten)
  3. ggf. Beschläge und/oder Dichtungen wechseln
  4. Anpressdruck der Tür an die Dichtungen prüfen (z. B. einen Streifen Papier in den Türfalz oder unter die Bodendichtung legen, Tür schließen und leicht am Papier ziehen. Gibt es einen Widerstand, ist ein Anpressdruck vorhanden. Achtung: Papier nicht rausziehen, da das Papier die Dichtung zerschneiden kann.)
  5. Anpressdruck ggf. nachstellen.

Eine Information mit mehr Details stellt die TSH System GmbH registrierten Nutzern zur Verfügung!

Sollten die o. a. Arbeiten nicht zu einer Verbesserung führen, kann die Geräuschzunahme auch andere Ursachen haben: Der Lärm, vor dem man sich schützen will hat zugenommen (mehr Autos, Menschen usw.), es wurden bauliche Maßnahmen ergriffen, die Schall über andere Wege transportiert (z. B. nachträglicher Einbau eines Lüftungskanals/Kabelkanals durch die Wand, in welcher die Tür sitzt). Diese Auflistung kann nur einen kleinen Hinweis geben, wo mögliche Ursachen zu suchen sind!

Schallschutz