
Feuerwiderstand von Türen und Fenstern
Dass auch Brandschutztüren aus Holz gefertigt werden können, sollte hinlänglich bekannt sein. Holz ist dabei nicht nur gut für Brandschutztüren geeignet, sondern sogar viel besser als Stahl oder Aluminium. Bei feuerhemmenden Türen (T30) oder feuerbeständigen Türen (T90) geht es nicht darum, ob die Türen aus brennbarem (B) oder nichtbrennbaren (A) Materialien gefertigt sind, sondern um die Wahrung des Raumabschlusses für eine bestimmte Zeit. Schutzziel ist es, dass Rettungswege rauch- und brandfrei gehalten werden, um Personen im Gebäude ausreichend Zeit zu geben, das Gebäude zu verlassen. Weiterhin soll die schnelle Ausbreitung eines Brandes im Gebäude und der Überschlag eines Brandes auf angrenzende Gebäude verhindert werden, um auch Sachwerte zu schützen.
Dass Brandschutztüren aus Holz so gut funktionieren, beruht auf den folgenden Eigenschaften: Holz und auch Holzwerkstoffe brennen langsam und gleichmäßig ab. Dabei hat sich in den zahlreichen Brandprüfungen an Holztüren gezeigt, dass die Holzart keinen wesentlichen Einfluss auf den Feuerwiderstand hat. Eine Brandschutztür aus Tanne funktioniert genauso gut wie eine Brandschutztür aus Eiche. Nach 30 Minuten im Brand sind bei einer Holztür ca. 20 mm der Türdicke weggebrannt bzw. nicht mehr tragfähig. Eine Holztür mit nur 46 mm Dicke wäre grundsätzlich geeignet, den Raumabschluss für gut 30 Minuten zu wahren, da das Türblatt noch einen tragenden Restquerschnitt von 26 mm hat. Die schwächste Stelle einer Tür ist allerdings nicht das Türblatt, sondern die Fuge zwischen Türblatt und Zarge. Diese Fuge muss sich im Brandfall möglichst schnell und zuverlässig schließen. Dies wird in den meisten Fällen durch druckausübende Aufschäumer erreicht, die in der umlaufenden Kante des Türflügels eingelassen sind. Die Aufschäumer reagieren ab einer Temperatur von ca. 170 °C. Holztüren bleiben im weiteren Verlauf des Brandgesche- hens formstabil. Das heißt, dass der Türflügel keine Tenden- zen zeigt, sich aus dem Zargenfalz herauszudrehen. In einer Brandprüfung folgt der Temperaturverlauf im Prüfofen der Einheitstemperaturkurve (ETK). Nach 30 Minuten sind bereits Temperaturen von über 800 °C im Ofenraum erreicht. Holztüren isolieren so gut, dass auf der dem Prüfofen abgewandten Fläche einer Brandschutztür die Temperaturen nur auf ca. 30-50 °C steigen.
Brandschutztüren werden in Klassen eingeteilt. In Deutsch- land sind die Klassen T30 und T90 für Brandschutztüren im Inneren eines Gebäudes üblich. Als allgemeiner Verwendbarkeitsnachweis für Brandschutztüren gilt die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ), die vom DIBt erteilt wird. Weiterhin kann für Brandschutztüren eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) von den oberen Baubehörden erteilt werden. Für Bauelemente mit Brandschutz, die in die Außenhülle/ Fassade eines Gebäudes eingebaut werden, also typischerweise Brandschutzfenster und Brandschutzaußentüren, gilt im Prinzip das Gleiche. Formal werden Brandschutzele- mente für den Außenbereich über die Produktnorm DIN EN 14351-1 (Luft, Wasser, Wind) und DIN EN 16034 (Brand und Rauchschutz) klassifiziert. Eine feuerhemmende rauchdichte Außentür wird als EI30 C5 S200-Tür klassifiziert. Ein feuerbeständiges und rauchdichtes Fenster mit selbstschlie- ßendem Drehflügel wird als EI90 C2 S200-Fenster klassifi- ziert. Der Verwendbarkeitsnachweis ist dann die Leistungs- erklärung, die auf Grundlage eines Klassifizierungsberichts vom Hersteller ausgestellt wird. Gleich ob abZ, ZiE oder Leistungserklärung, in allen Fällen liegen diesen Verwend- barkeitsnachweisen etliche Prüfungen der Türen im Brand, Rauch und Dauerfunktion zugrunde.
Brandschutztüren und Brandschutzfenster aus Holz werden nicht nur massenhaft und billig von wenigen Industriebetrieben gefertigt, sondern auch individuell und in höchster Qualität von Tischlereien und Schreinereien. Die Handwerksbetriebe nutzen dazu in der Regel die Zulassungen und Prüfzeugnisse eines Systemgebers. Bei den Systemen, die von den Organisationen der Tischler- und Schreinerverbände getragen werden, werden die Betriebe zweimal im Jahr durch eine akkreditierte Zertifizierungs- und Überwachungsstelle, unabhängig vom Systemgeber, überwacht.

Denkmalgerechte Brandschutztüren
Der Nachbau von Brand- und Rauchschutztüren und auch Brandschutzfenstern nach historischen Vorlagen stellt in der Regel kein Problem dar. Was hingegen nicht möglich ist, ist die Ertüchtigung von Bestandstüren zu klassifizierten Brand- und Rauchschutztüren. Beim Nachbau historischer Elemente ist viel möglich. Die Elemente können fast eins zu eins nachgebaut werden, meist muss jedoch die Türflügel- dicke erhöht werden. Brandschutztüren müssen immer mit zugelassenen Beschlägen wie Schloss, Drücker, Türbändern und Türschließern ausgestattet werden. Hier gibt es aber die Möglichkeit, mit verdeckt liegenden Beschlägen zu ar- beiten. Es ist auch möglich, Bestandteile alter Türen an den nachgebauten Türen zu übernehmen. Zum Beispiel können geschmiedete Beschläge oder historische Schnitzereien und Füllungen wieder an den Türen angebracht werden.
In vielen Fällen kommen zu den Anforderungen des Brand- schutzes noch Anforderungen an den Schallschutz und die Einbruchhemmung hinzu. Die Kombination der Anfor- derungen bei Türen ist möglich, wenn entsprechende Be- schläge, Materialien und Einlagen schon bei den Prüfungen der Elemente berücksichtigt wurden.
Bei den Türflügeln bzw. Türblättern unterscheidet man zwei Arten der Konstruktion. Türblätter in Rahmenbauweise be- stehen aus einem Massivholzrahmen, der in den Ecken mit einer handwerklichen Verbindung zusammengehalten wird. Das kann mit einer gezapften Verbindung erfolgen oder auch mit Holzdübeln. In den Türflügelrahmen werden transpa- rente oder nichttransparente Füllungen eingesetzt. Brand- schutzgläser werden ab einer Dicke von 15 mm hergestellt, nichttransparente Füllungen sind ab 24 mm in feuerbestän- digen Türen geprüft. Türblätter in Sperrtürbauweise sind glatte Türblätter, die im Inneren aus einem Stabilisations- rahmen und einem Kern bestehen. Der Rahmen und der Kern
müssen nicht mechanisch verbunden sein. Die Bestandteile werden zwischen zwei dünnen Holzwerkstoffplatten ver- klebt oder mit zwei Türendecks abgesperrt – daher rührt der Name Sperrtür. Sperrtüren können aufgedoppelt werden, sodass z. B. eine Rahmen-Füllungsoptik entsteht.
Eine Frage, die häufig auftaucht, ist, ob Brandschutztüren und Brandschutzfenster eine bestimmte Oberflächenbe- schichtung benötigen. Das ist nicht der Fall. Es gibt zwar Lacke, die im Brandfall leicht aufschäumen, diese sind al- lerdings nicht grifffest und bringen bei Brandschutztüren keinen nennenswerten Vorteil im Hinblick auf den Feuer- widerstand. Brandschutztüren werden meist roh, also ohne Lackierung geprüft. Entsprechend der Normen, in denen die Brandprüfungen geregelt werden, dürfen die Brandschutz- türen mit einer beliebigen Oberflächenbeschichtung aus- geführt werden, solange diese nicht dicker als 1,5 mm ist. Die Beschichtung kann auch bauseitig erfolgen. Die Brand- schutzelemente dürfen mit Trittschutzblechen und einem Kantenschutz aus Metall ausgestattet werden. Nicht zuläs- sig ist es, die Türen vollflächig mit Metallplatten zu belegen.
Die Montage von Brandschutzelementen einschließlich der Wände und Bauteile, in die Elemente eingebaut werden dür- fen, ist in den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen für Innentüren, den allgemeinen bauaufsichtlichen Prüf- zeugnissen für Rauchschutztüren und der Einbauanleitung des Herstellers geregelt. In diesen können, wie der Name schon sagt, nur allgemeine Regelungen getroffen werden. Die Wände und Bauteile, die in den allgemeinen Verwend- barkeitsnachweisen aufgelistet sind, können per Definition nur solche sein, für die es Normen oder wiederum allge- meine Verwendbarkeitsnachweise gibt. Trotzdem können Brandschutzelemente in historischen Mauerwerken, Fach- werkwänden oder Wänden aus Elbsandstein usw. eingebaut werden, nachdem zusammen mit dem Brandschutzkonzept- ersteller, Hersteller und dem Prüfsachverständigen die Ein- bausituation beurteilt wurde.
Tatsächlich werfen Brandschutzelemente aus Holz für Denkmale keine Probleme auf, sondern sind vielmehr Problemlöser.