Treppe10
Startseite Produkte TSH Treppen

TSH Treppen

Treppen müssen über einen Nachweis der Standsicherheit verfügen. Das betrifft Betontreppe, Stahltreppe und Treppen aus Holz.

Treppen aus Holz können aus Erfahrung beurteilt werden, wenn sie nach handwerklichen Regeln gebaut sind. Die Erfahrung des holztreppenbauenden Handwerks wurde in dem „Regelwerk handwerkliche Holztreppen“ zusammengetragen und mit dem Deutschen Institut für Bautechnik in Berlin abgestimmt. In den Geltungsbereich der handwerklichen Treppen fallen gestemmte und aufgesattelte Holztreppen.

Treppen aus Holz/Holzwerkstoffen, die nicht dem Regelwerk handwerkliche Holztreppen entsprechen benötigen gesonderte Nachweise über die Standsicherheit. Eine Möglichkeit des Nachweises ist eine Europäische Technische Bewertung (ETA).

Für die drei unterschiedlichen TSH Systemtreppen ist jeweils eine ETA vom Deutschen Institut für Bautechnik (DTBt) erteilt worden. Diese können durch Innungsschreiner und Innungstischer nach erfolgreicher Schulung im Lizenzverfahren genutzt werden.

Unabhängig vom statischen Nachweis sollten Treppen den Anforderungen der DIN 18065 entsprechen. Die DIN 18065 ist mit Ausnahme der Gebäudeklassen 1 und  der Gebäudeklasse 2 baurechtlich durch die nennung in der MVV TB eingeführt.

In Sonderbauten wie Kindergärten, Schulen, öffentlichen Gebäuden oder Arbeitsstätten sind besondere Vorschriften zu erfüllen bzw. zu beachten.

 

Lizenznehmer werden

Sie möchten Produkte mit unseren Lizenzen herstellen?

Als Unternehmen aus dem Tischler- und Schreinerhandwerk haben Sie die Möglichkeit, Prüfnachweise und Zulassungen in Lizenz zu nutzen oder nützliche Informationen und Hilfestellungen rund um Treppen und Türen zu finden.

TSH Lizenznehmer werden