
T30/T30-RS
Die allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen die vom DIBt für T30 Türen aus Holz erteilt werden, unterteilen sich in zwei Türtypen: die Massivrahmentür (MRT) und die Sperrtür (STB). Beide Türtypen unterscheiden sich im Aufbau des Türblattes bzw. des Türflügels. Die Zargenarten sind in unseren beiden Zulassungen weitgehend identisch. In beiden abZs können die Brandschutztüren mit Holzumfassungszargen, Holzblockzargen, Stockzargen und Stahlzargen in unterschiedlichen Varianten gefertigt werden.
Beide Zulassungen beinhalten sowohl einflügelige Türen als auch zweiflügelige Türen, die sowohl als T30 als auch T30-RS Türen gebaut werden können. Eine Ausführung mit Seitenteilen und Oberlicht oder Oberblende ist möglich.
Neben den üblichen Wänden können die Türen auch in Holzglaswände (F30) oder Kreuzlagenholzwände eingebaut werden.
Die Türen vom Typ „TSH-STB“ können einflügelig ab einer Türblattdicke von 46 mm und zweiflügelig ab einer Türblattdicke von 56 mm gebaut werden. Der Grundaufbau eines Sperrtürblatts besteht aus einem Türkern, einem um den Türkern umlaufenden inneren Rahmen und den Türendecks/Sperrdecks. Der Kern und der innere Rahmen werden quasi durch die Türendecks abgesperrt. Daher der Name Sperrtür. Die Kanten und die Türblattflächen können mit Massivholzanleimern oder Anleimern aus Kunstoffen versehen werden. Die Flächen der Türblätter können furniert oder mit Schichtstoff belegt werden. Weiterhin ist auch eine Füllungs-/Rahmenoptik machbar, indem Friese und Platten aufgebracht werden.
In den Zulassungsprüfungen wurden für Rahmen, Kern und Türendecks unterschiedlichen Materialien geprüft, so können zusätzliche Anforderungen an die Türelemente wie Schallschutz, Einbruchhemmung, Klimastabilität, Feucht- und Nassraumgeeignet mit erfüllt werden.
Die Türen vom Typ „MRT-TSH“ können auch ein- und zweiflügelig gebaut werden. Die Rahmendicke beträgt mindestens 68 mm. Das Besondere an der Massivrahmentür ist, dass die Flügelrahmen oder genauer gesagt die Flügelrahmenfriese sehr schmal ausgeführt werden können. Die Mindestfriesbreite liegt bei nur 70 mm. Somit können Türen mit maximaler Transparenz gefertigt werden. Als Füllungen sind sowohl Brandschutzgläser als auch nicht transparente Füllungen möglich.
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