
Türen: CE-Zeichen und Ü-Zeichen
Zurzeit ist eine CE-Kennzeichnung von Innentüren mit dem „CE“ noch nicht erlaubt – es fehlt (noch) eine entsprechende Produktnorm, welche im europäischen Amtsblatt veröffentlicht wurde.
Mit der CE-Kennzeichnung wird auch die Umstellung der Klassifizierungen von nationalen Klassen (wie T30, T90, F30 oder F90) auf die europäischen Klassen (E30, EI30, EI90 usw.) möglich sein bzw. verbindlich werden. Aktuell dürfen baurechtlich in Deutschland z. B. keine „EI30-Türen“ eingebaut werden.
Das CE-Zeichen zeigt die Konformität des Produktes mit den europäischen Richtlinien und erlaubt das europaweite Handeln des Produktes.
Aufgrund der nationalen Regeln dürfen bestimmte Türen nur mit dem Ü-Zeichen (Übereinstimmungserklärung) in Verkehr gebracht werden. Zu den Türarten, bei denen das Ü-Zeichen Pflicht ist, zählen die Brandschutztüren und Rauchschutztüren. Je nachdem benötigen auch Schallschutztüren das Ü-Zeichen.
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