Fluchtwegtüren
Notausgangstüren und Fluchtwegtüren kommen zum Einsatz, wenn innerhalb eines Fluchtwegs Türen eingebaut werden müssen. Zu den Rettungs- und Fluchtwege in Gebäuden gehören Korridore, Treppen und alle Wege, die zu einem sicheren Bereich außerhalb des Gebäudes führen. Diese Rettungs- und Fluchtwege werden in der Regel geplant und dokumentiert. Dabei werden die örtlichen Gegebenheiten, das Gefahrenszenarium sowie die zu erwartende Personengruppe berücksichtigt. Die örtlichen Gegebenheiten sind vielfältig und sehr individuell. Über das Gefahrenszenarium existieren aus zahlreichen Fällen Erfahrungen.
Dies ist in der Regel der Fall, wenn sich nur wenige Menschen im Raum bzw. im Gebäude befinden und die Personen idealerweise die Räumlichkeiten kennen.
- Notausgangsverschlüsse müssen mittels eines einzigen Handgriffs sicher und effektiv zu öffnen sein.
- Notausgangsabschlüsse können mit Rauch-/Brandschutzabschlüssen kombiniert sein.
- Notausgangsverschlüsse können nicht als Panikverschluss verwendet werden!
Dies ist der Fall, wenn Menschen im Gebäude mit den Räumlichkeiten nicht vertraut sind und/oder große Menschenmengen flüchten müssen. In den meisten öffentlichen Gebäuden dürften Paniktürverschlüsse daher die Regel sein. Ein hohes Panikrisiko ist beispielsweise vorhanden bei Flughäfen, Nachtclubs, Kinos, Diskotheken, Theatern u. ä. Gering ist das Risiko erfahrungsgemäß bei Studentenwohnheimen, Fabriken, Altersheimen, Bürogebäuden u.ä. Die Entscheidung hierüber trifft der Auftraggeber bzw. die ausschreibende Stelle oder deren Bevollmächtigten in Abstimmung mit behördlichen Auflagen/Erfordernissen.
- Paniktürverschlüsse müssen mit minimaler Anstrengung und ohne Vorkenntnis zu öffnen sein. Auch bei einem definierten Druck (Vorlast) müssen sie sicher entriegeln.
- Bei Paniktürverschlüssen kommen Griffstangen oder Druckstangen zum Einsatz.
Unsere Produkte
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Von Türen, über Treppen bis zu Fenstern...
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