Treppen

CE-Zeichen für alle Treppen?
Die CE-Kennzeichnung darf nur an solche Produkte angebracht werden, für die es europäische, harmonisierte Normen oder europäische Zulassungsverfahren gibt. Europäische Normen für Treppen gibt es (noch) nicht, aber Europäisch Technische Zulassungen (Kurzbezeichnung „ETA“ = European Technical Approval). Europäische Zulassungen werden in der Regel auf der Basis bestimmter Leitlinien erstellt. Diese Leitlinien heißen „ETAG“. Die Zulassung müssen beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) beantragt werden. Informationen hierzu können auch direkt beim DIBt eingesehen werden unter www.dib.de. Dort findet man auch alle Zulassungen zum downloaden (kostenpflichtig).
Im Bereich der Treppe gilt die sogenannte ETAG 008 als Leitlinie für europäische Zulassungen von Treppen. Innerhalb dieser ETAG 008 ist die typische handwerkliche Holztreppe ausgenommen – eine CE-Kennzeichnung dieser Treppe erfolgt somit nicht. Die handwerklichen Holztreppen müssen - wenn sie dem deutschen Baurecht entsprechen soll - dem „Regelwerk handwerkliche Holztreppe“ entsprechen oder einen Einzelnachweis betreffend der Standsicherheit haben. Informationen zum Regelwerk findet man unter www.dhti.de.
Für nahezu alle anderen Treppenarten muss eine europäische Zulassung vorliegen (einige weitere Ausnahmen werden in der ETAG aufgeführt – diese sind für Schreiner und Tischler aber i. d. R. ohne Bedeutung). Auf Basis der Zulassung müssen die entsprechenden Treppen dann mit der CE-Kennzeichnung gekennzeichnet werden.