Treppen aus Holz
Treppen müssen grundsätzlich über einen Nachweis der Standsicherheit verfügen. Das betrifft die Betontreppe, die Stahltreppe oder auch Treppen aus Holz. Auch ist es egal, ob die Treppe im Baumarkt oder beim Spezialisten gekauft wird. Erfahrungsgemäß besitzen Handelstreppen aus dem Baumarkt nicht über die notwendigen statischen Nachweise, sodass diese Treppen - formal betrachtet - nicht in deutsche Gebäude eingebaut werden dürfen, wenn es sich um eine notwendige Treppe handelt. Ein aktuelles BGH-Urteil (VII ZR 134/12) sieht eine Holztreppe als mangelbehaftet an, wenn der Standsicher- heitsnachweis nicht vorliegt.
Unsere Informationen zu den "anerkannten Regeln der Technik" finden Sie hier.
Treppen aus Holz können aus Erfahrung beurteilt werden, wenn sie nach handwerklichen Regeln gebaut sind. Die Erfahrung des holztreppenbauenden Handwerks wurde in dem "Regelwerk handwerkliche Holztreppen" zusammengetragen und mit dem Deutschen Institut für Bautechnik in Berlin abgestimmt. In den Geltungsbereich der handwerklichen Treppen fallen gestemmte und aufgesattelte Holztreppen.
Treppen aus Holz/Holzwerkstoffen, die nicht in den Geltungsbereich des "Regelwerk handwerkliche Holztreppen" fallen benötigen eine Zulassung. Die Zulassung wird als "Europäisch Technischen Zulassung" (ETA) erteilt, wenn die notwendigen Nachweise vorliegen.
Für die TSH-System-Treppen liegen solche ETA's vor. Die Zulassungen sind sehr umfangreich und weitreichend, sodass in der Regel in vielen Details mehr möglich ist als in anderen Zulassungen. Eine Hilfe zur Beurteilung von Treppen-Zulassungen finden Sie am Ende dieser Seite zum Herunterladen. Selbstverständlich stellen wir auch die Zulassungen kostenfrei zur Verfügung. Die Downloads finden sich im jeweiligen Treppenbereich.
Unabhängig vom statischen Nachweis müssen Treppen die Anforderungen der DIN 18065 erfüllen. In Sonderbauten wie Kindergärten, Schulen, öffentlichen Gebäuden oder Arbeitsstätten sind besondere Vorschriften zu erfüllen bzw. zu beachten. Hinweise zu den Anforderungen in diesen Bereichen stellen wir unter Architekten-Info zur Verfügung.
Sollten Fragen in dieser Rubrik offen bleiben, kümmern wir uns gerne um die Beantwortung!
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