Handwerkliche Holztreppen
Der handwerkliche Holztreppenbau definiert sich aus den Erfahrungen des Holztreppenbaus früherer Generationen. Zum Teil mehrere hundert Jahre alte Treppen sind auch heute noch im Einsatz, sind standsicher und sicher nutzbar. Die Erfahrungen aus dem handwerklichen Holztreppenbau wurden Anfang der 90er Jahre im Regelwerk „Handwerkliche Holztreppen“ zusammengefasst. Diese Arbeit war notwendig, da zahlreiche neue Konstruktionen auf dem Markt erschienen, die vom Bewährten abwichen, und deren Gleichwertigkeit zu den vorliegenden Erfahrungen und Lösungen im Treppenbau im Einzelfall nachgewiesen werden muss.
Diese Nachweise können von Handwerksbetrieben aufgrund der hohen Kosten in der Regel nicht erbracht werden. Daher war es notwendig, die heute gängigen handwerklichen Konstruktionen zu dokumentieren, diese rechnerisch prüfen zu lassen sowie Belastungsversuche durchzuführen. In Kooperation der Verbände des Tischler- und Schreinerhandwerks und des Zimmererhandwerks entstand so ein Kompendium, welches dem Bauherrn und den Treppenbauern – bei Einhaltung der vorgegebenen Details - den Standsicherheitsnachweis bietet. Das Regelwerk hat somit eine sehr große Bedeutung für den versierten Treppenbauer – gleichfalls zeigt es dem Bauherrn oder Planer, dass Treppen aus statischer Sicht bestimmte Mindestdimensionen haben müssen. Ganz wichtig ist allerdings auch die Art und Weise der Befestigung der Treppen im Bauwerk: ein „Abstellen“ der Treppe auf dem Estrich ist aus statischen Gründen nicht machbar. Nur die Montage direkt auf/an der Decke ermöglicht definierte Aussagen über die Statik der Treppenanlage.
Die Dimensionierung der Treppenbauteile hat einen entscheidenden Einfluss auf die Standsicherheit. Daher gibt das Regelwerk „Handwerkliche Holztreppen“ Mindestmaße vor.
Wangen- bzw. Holmdicke | Stufendicke | |
gestemmte Treppe mit Setzstufe | 45 mm | 43 mm |
gestemmte Treppe ohne Setzstufe | 50 mm | 50 mm |
eingeschobene Treppe | 75 mm | 43 mm |
aufgesattelte Treppe mit/ohne Setzstufen | 55 mm | 50 mm |
Treppenhersteller, die diese Abmessungen nicht einhalten, sondern geringere Stufen- und Wangendicken liefern, müssen – so der Kunde dies fordert – einen Standsicherheitsnachweis vorlegen. Dass heißt, es muss ein rechnerischer Nachweis oder eine Typenprüfung vorliegen.
Neben den Maßen macht das Regelwerk „Handwerkliche Holztreppen“ in zahlreichen Darstellungen genaue Vorgaben, wie Konstruktionen auszuführen sind, wie Befestigungen erfolgen müssen usw.
Informationen rund um den Treppenbau bietet auch das Deutsche Institut für Holztreppen unter www.dhti.de.
Telefon
089-54582826