FAQ - Außentür

 

Hier finden Sie wiederkehrende Fragen zu Außentüren. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein - kein Problem. Senden Sie uns die Frage und wir klären die Beantwortung.

Bitte beachten Sie, dass wir keine rechtlichen Auskünfte erteilen dürfen.

 
FAQ: 

Warum müssen Außentüren ein CE-Zeichen haben?

Seit 2010 gilt die DIN EN 14351-1. Diese harmonisierte Norm ist verbindlich und enthält die Verpflichtung zur CE-Kennzeichnung.

Mit dem CE-Zeichen erhält der Bauherr Informationen zu den Leistungseigenschaften. Diese sind z. B. wichtig, wenn der Energiebedarf des Gebäudes berechnet werden soll.  

Starker Regen - Wassertropfen an der inneren Türschwelle. Erlaubt?

Die Schlagregendichtheit der Außentüren wird nach europäischen Normen geprüft und klassifiziert. Üblicherweise kann eine Klasse 3A bis 5A erreicht werden. Gemäß den Einsatzempfehlung für Fenster und Außentüren (ift Rosenheim, PfB Rosenheim) ist in den überwiegenden Fällen die Klasse 3A ausreichend.
In der Klasse 3(A) liegt ein Prüfdruck von 100 Pa an. Dieser Druck ensteht etwa bei einer Windstärke von 6 (Beaufort). Dabei herrscht eine Windgeschwindigkeit von 39-49 km/h. Es herrscht - wie bei Windstärke 7 - starker Wind.

In der Regel sollten Außentüren durch Vordächer/Vorbauten/Versatz usw. gegen eine direkte bewitterung geschützt sein.

Da mit den Normprüfungen nicht jede Witterungssituation wiedergegeben werden kann, kommt es vor, dass eine Außentür nicht die 100%ige Schlagregendichtheit aufweist. Daher ist ein tropfenweise eintretendes Regenwasser bei Drücken über 100 Pa kein Mangel.

Haustüren / CE Einbruchschutz Klimastabilität