Lizenznehmer werden

Unternehmen des Tischler- und Schreinerhandwerks, die Mitglied in der entsprechenden Innung sind, können die Nutzungsrechte an den Pürfnachweisen erhalten.

Grundsätzlich erhalten alle Interessierten den vollen Einblick in die Systemunterlagen, damit niemand die "Katze im Sack" kaufen muss. Ebenfalls ist es für uns selbstverständlich, vorab eingereichte Tür-/ Treppen-Zeichnungen/-Skizzen auf Konformität mit unseren Nachweisen zu prüfen. Die Systemunterlagen stellen wir nicht elektronisch zur Verfügung. Dafür bitten wir um Verständnis. In der Regel stellen wir Ihnen die Unterlagen persönlich vor - entweder bei Ihnen oder Sie besuchen uns in München!

Ist die Entscheidung für die Verbandslösung "TSH" gefallen, wird eine Nutzungsvereinbarung unterzeichnet. In dieser Nutzungsvereinbarung sind die Gebühren und Vertragslaufzeiten festgehalten.

Unternehmen, die Nutzer sind, erhalten eine entsprechende Urkunde. 

In der u. a. PDF haben wir die wesentlichen Schritte aufgezeigt, wie eine Lizenz in den Bereichen "Brandschutztüren" bzw. "Treppen" zustande kommt und wie es dann weitergeht. Die Nutzungsvereinbarungen senden wir Ihnen gerne zu .

Die Vergabe der Lizenzen im Bereich "Schall", "Einbruch", "Klima" und weitere sowie im Bereich "Außentüren" ist denkbar einfach: Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und wir stehen für Fragen zur Verfügung!

 

Download: 
FAQ: 

Wie schnell bekomme ich eine Lizenz?

Im Grunde geht es von unserer Seite sehr schnell. Wir kommen vorbei (oder Sie zu uns) und informieren/schulen Sie zur Anwendung der Zulassung und/oder der Prüfnachweise. Wenn Sie uns die Nutzungsvereinbarung für die Lizenz unterschrieben zurücksenden, erhalten Sie den Systemordner. Im Anschluss beraten wir Sie zur Konstruktion der Türen/Treppen und stehen für Fragen zur Verfügung - solange die Lizenz läuft!

T30-Türen
Um T30-Türen zu fertigen müssen Sie fremdüberwacht werden. Hierzu ist eine entsprechende PÜZ-Stelle einzuschalten. Erfahrungsgemäß sollten 3-6 Wochen Zeit für das Prozedere betreffend Fremdüberwachung eingeplant werden.

Das gesamte Prozedere haben wir grafisch hier dargestellt. 

Materialien - Muss Material über die TSH zugekauft werden?

Nein, Sie kaufen das notwendige Material am freien Markt - allerdings darf natürlich nur das in den Dokumenten der Zulassung genannte Material verwendet werden.

Deckt die T30-Tür auch Rauchschutz ab?

Ja, die T30-Tür ist auch als T30-RS-Tür zugelassen.

Gebietsschutz - Gibt es Gebietsschutz?

Die TSH System GmbH stellt allen Innungsbetrieben (deren Innung auch dem Landesfachverband angehört) die Systeme zur Verfügung. Die Gleichbehandlung der Mitgiedsbetriebe läßt sich mit einem Gebietsschutz nicht verbinden.

Einmallizenz - Kann ich eine einmalige, objektbezogene Lizenz erhalten?

Einmallizenzen oder objektbezogene Lizenzen vergeben wir nicht, da auch für eine "Einmal-Lizenz" ein nicht geringer Aufwand für die Schulung, für die Kontrolle der Zeichnugen usw. entsteht. Auch wäre eine Einmal-Lizenz gegenüber den anderen Lizenznehmern nicht fair.

Im Bereich der T30-Türen und Treppen ist eine Einmal-Lizenz (auch wirtschaftlich) nicht sinnvoll, da der Herstellbetrieb fremdüberwacht werden muss.