FAQ
Diese Frage läßt sich nur bedingt seriös beantworten.
Erfahrungen zeigen, dass der Türblattwert eine Tendenz zum Schalldämmwert der Gesamtkonstruktion erkennen lassen können. Wenn eine Tür gut gebaut ist, liegt der Funktionswert (Tür und Zarge funktionsfertig montiert) etwa 2-4 dB unterhalb des reinen Türblattwertes. Im Einzelfall kann dies allerdings anders sein!
Wenn Ihr Kunde 37 dB im eingebauten Zustand haben will, müßte das Türblatt mindestens 44-46 dB (37db + Vorhaltemaß 5 dB + 2-4 dB) haben. Der Türblattwert muss folglich 7-9dB mehr "bringen" wie die funktionsfertige Tür später haben soll. Die vorstehenden Angaben sind Erfahrungswerte, die nicht pauschal verwendet werden dürfen. Schließlich spielen auch andere Aspekte in die Funktion von Schallschutztüren mit ein:
- Dichtungen (Falz- und Bodendichtung, deren "Dichtungshub", deren Lage)
- Montage
- Konstruktion (Geometriedaten usw.)
- An- und Einbauten
Es gibt bauliche Situationen, bei welchen Tür nicht sicher schließen. Die Schließkraft der Schließer reicht offensichtlich nicht. Typisch sind Räume ohne Fenster, bei den sich ein Luftpolster aufbaut und die Tür nicht schließt. Ebenfalls typisch sind Gebäude mit mehreren Ein-/Ausgängen, in denen Luftbewegung stattfindet. Durch Zug und Druck können bei entsprechender Witterung Situationen entstehen, die das sichere Schließer behindert. Durch das sehr "stramme" Einstellen der Schließer kann das Problem manchmal behoben werden. Nachteil: herrscht normale Witterung "knallen" die Türen regelrecht ins Schließblech - die Geräusche werden oft als Belästigung angesehen.
Patentlösungen gibt es leider keine. Lediglich Drehtürantriebe können hier Abhilfe schaffen. Bei Ausschreibungen sollten Bauherren diese möglichen Situationen bedenken.
Ja, Treppen sind ein Bauteil, dessen Standsicherheit nachgewiesen werden muss. Treppen sind in allen Gebäuden i. d. R. "erster Rettungsweg".
Bei den Treppen mit Zulassung ist eben diese Zulassung der Standsicherheitsnachweis.
Für alle Möglichkeiten gilt: nur wer sich an die Vorgaben der Nachweise hält, ist auf der sicheren Seite.
Die Schlagregendichtheit der Außentüren wird nach europäischen Normen geprüft und klassifiziert. Üblicherweise kann eine Klasse 3A bis 5A erreicht werden. Gemäß den Einsatzempfehlung für Fenster und Außentüren (ift Rosenheim, PfB Rosenheim) ist in den überwiegenden Fällen die Klasse 3A ausreichend.
In der Klasse 3(A) liegt ein Prüfdruck von 100 Pa an. Dieser Druck ensteht etwa bei einer Windstärke von 6 (Beaufort). Dabei herrscht eine Windgeschwindigkeit von 39-49 km/h. Es herrscht - wie bei Windstärke 7 - starker Wind.
In der Regel sollten Außentüren durch Vordächer/Vorbauten/Versatz usw. gegen eine direkte bewitterung geschützt sein.
Da mit den Normprüfungen nicht jede Witterungssituation wiedergegeben werden kann, kommt es vor, dass eine Außentür nicht die 100%ige Schlagregendichtheit aufweist. Daher ist ein tropfenweise eintretendes Regenwasser bei Drücken über 100 Pa kein Mangel.
Da für T60-Türen nur ein sehr geringer Bedarf besteht, ist das Angebot gering. Die TSH System GmbH hat hier noch keine Nachweise.
Große Hersteller von Türen haben vereinzelt Nachweise/Zulassungen.
Komponenten von T30-Türen bzw. von Feuerschutzabschlüssen dürfen nur gegen identische/gleiche getauscht werden. Für den Bereich der Beschläge gibt es einen gewissen Spielraum - hier dürfen z. B. Schlösser gegen gleichwertige nach Rücksprache beim Hersteller getauscht werden.
Sonstige Komponenten dürfen nicht getauscht werden!
Die Hinweise, was an den Türen geändert werden darf findet sich i. d. R. in der Zulassung in der Anlage "Zulässige Änderungen und Ergänzungen" sowie in der Wartungsanleitung des Herstellers.
Fertigen Sie selbst T30-Türen, dürfen Sie als Hersteller natürlich alles reparieren, solange es im Rahmen der Zulassungsdetails erlaubt ist!
In Verbindung mit dem Verzug von Türen wird i. d. R. die "Klimaklasse 3" erwähnt. Diese Klimaklasse erlaubt einen Verzug von bis zu 4 mm. Dieser Verzug gilt allgemein als tolerierbar und "normal".
Die Wartung darf jeder durchführen, der die handwerklichen Fertigkeiten und Kenntnisse mitbringt. Die Wartung ist in der Wartungsanleitung des Herstellers dokumentiert.
Achtung Feststellanlage!
Ist eine Feststelllanlage montiert, darf diese nur von Fachkundigen gewartet werden. Die Hersteller der Feststellanlagen bieten den Nachweis der Fachkunde im Rahmen von Schulungen (i. d. R. kostenpflichtig). Der Fachkundenachweis gilt produktneutral.
Die Abnahme/Inbetriebnahme von Feststellanlagen darf ebenfalls nur von Fachkundigen vorgenommen werden.
Warten darf jedermann, der die Wartungsanleitung versteht und das handwerkliche Geschick mitbringt (ggf. Hausmeister).
Was instand gesetzt werden darf, ist i. d. R. auch in den Wartungsanleitungen beschrieben. Beschläge und Dichtungen dürfen gegen gleiche getauscht werden. Geht es an die "Substanz" der Tür, ist eine Rücksprache mit dem Hersteller sinnvoll.
Die Wartungsintervalle sind der jeweiligen Wartungsanleitung zu entnehmen.
Bei Türen in Schulen ist die Wartung und Kontrolle in sehr deutlich reduzierten Zyklen durchzuführen - bei Türen, die nur gelegentlich geöffnet werden, sind die Intervalle ggf. sehr lang.
Die Wartungsintervalle sind abhängig von der Verwendung einer Tür. Einige Hersteller geben hierzu in den Wartungsanleitungen Hinweise. So ist eine Tür die täglich häufig benutzt wird anders zu betrachten als eine Tür, die selten genutzt wird. Auch ist die Gebäudenutzung ein Aspekt, der die Wartungsintervalle erhöhen kann. Allgemein gelten z. B. Schulen als der Ort, wo Bauprodukte am meisten in Mitleidenschaft gezogen werden. Hier sind wöchentliche Kontrollen sinnvoll. Die Wartung fällt dann an, wenn bei einer Kontrolle Bedarf erkannt wurde.
Seit 2010 gilt die DIN EN 14351-1. Diese harmonisierte Norm ist verbindlich und enthält die Verpflichtung zur CE-Kennzeichnung.
Mit dem CE-Zeichen erhält der Bauherr Informationen zu den Leistungseigenschaften. Diese sind z. B. wichtig, wenn der Energiebedarf des Gebäudes berechnet werden soll.
Im Grunde geht es von unserer Seite sehr schnell. Wir kommen vorbei (oder Sie zu uns) und informieren/schulen Sie zur Anwendung der Zulassung und/oder der Prüfnachweise. Wenn Sie uns die Nutzungsvereinbarung für die Lizenz unterschrieben zurücksenden, erhalten Sie den Systemordner. Im Anschluss beraten wir Sie zur Konstruktion der Türen/Treppen und stehen für Fragen zur Verfügung - solange die Lizenz läuft!
T30-Türen
Um T30-Türen zu fertigen müssen Sie fremdüberwacht werden. Hierzu ist eine entsprechende PÜZ-Stelle einzuschalten. Erfahrungsgemäß sollten 3-6 Wochen Zeit für das Prozedere betreffend Fremdüberwachung eingeplant werden.
Das gesamte Prozedere haben wir grafisch hier dargestellt.
Wände dürfen im Rahmen der Vorgaben von Normen (DIN 18202 - Toleranzen im Hochbau) schief/uneben/unwinkelig sein. Ist das Türelement lotrecht gesetzt, entsteht eine Fuge zwischen Wand und Bekleidung.
Bei einer Wandöffnung von 2 Meter darf die Wand 8 mm unwinkelig/aus dem Lot sein. Folglich ist bei lotrechtem Einbau der Tür eine Fuge aufgrund der normativen Vorgaben nicht zu vermeiden. Das verschließen der Fuge ist keine "Gratisleistung" des Türmonteurs, da die Fuge normativ erlubt/möglich ist.
Soll die Fuge geschlossen werden, handelt es sich um eine Zusatzleistung, die gesondert zu honorieren ist.
Es gibt eine Datenbank mit aktuellen udn historischen Zulassungen. Bei alten Türen stellt sich gelegentlich die Frage: Wer war der Hersteller? Oder es stellt sich die Frage: Hat Fa. xy eine Zulassung?
Informationen (ab einem gewissen Grad werden die Infos kostenpflichtig, Downlaod Zulassung kostet je anch Umfang 2-20 Euro) gibt es hier: http://www.irb.fraunhofer.de/bzp/?lang=de
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Telefon
089-54582826