F30-Brandschutzverglasungen

Brandschutzverglasungen werden gerne eingesetzt, wenn innere Brandschutzwände durchsichtig und lichtdurchlässig ausgeführt werden sollen. Eine Eigenherstellung ist einfach zu realisieren!

Da für diese Brandschutzverglasungen immer eine allgemein bauaufsichtliche Zulassung notwendig ist, muss diese Bandschutzverglasung gemäß einer solchen Zulassung gebaut werden.
Zahlreiche Glashersteller besitzen Zulassungen für F30- oder G30-Verglasungen. Diese Zulassungen können i. d. R. lizenzkostenfrei genutzt werden. Dazu schult der Zulassungsinhaber den künftigen Lizenznutzer und meldet diesen als künftigen Hersteller zum Deutschen Institut für Bautechnik. Ab dem Moment darf der Lizenznehmer (Hersteller) die Brandschutzverglasungen selbst herstellen.

Wer ist der ideale Glaspartner?
Die TSH System GmbH arbeitet bei den Brandschutzverglasungen mit der Fa. Schott zusammen. Die Fa. Schott besitzt eine Zulassung, in welche auch ausgewählte T30-Türen eingebaut werden dürfen – u. a. auch die Türen der TSH System GmbH. Die Zulassungsnummer der Schott-Brandschutzverglasung ist: Z-19.14-1234. Die Zulassung steht hier und unter Service&Support zur Verfügung.

Der Vorteil dieser Lösung: die Brandschutzverglasung kann selbst hergestellt werden und es ist keine Fremdüberwachung wie beispielsweise bei Brandschutztüren notwendig.

F- und G-Verglasung
Je nach Schutzziel kommen F- oder G-Verglasungen zum Einsatz. Worin die wesentlichen Unterschiede bestehen zeigt die folgende Tabelle. Die detaillierten Prüfbedingungen sind in der DIN 4102-13 beschreiben.

Brandschutzverglasungen

F-Verglasungen

(mit Strahlungsverhinderung)

G-Verglasungen

(ohne Strahlungsverhinderung)

  • Die Verglasung darf unter Eigenlast nicht zusammenbrechen.
  • Der Durchgang von Feuer und Rauch muss verhindert werden.
  • Die Verglasung muss als Raumabschluss wirksam bleiben. Auf der feuerabgewandten Seite dürfen keine Flammen durchschlagen.

Auf der feuerabgewandten Seite darf ein angehaltener Wattebausch nicht zünden oder glimmen.

Die vom Feuer abgewandte Oberfläche darf sich nicht um mehr als 140 Kelvin (Mittelwert) erwärmen. Der größte Einzelwert darf 180 Kelvin nicht überschreiten.

 

Anforderungen an Brandschutzverglasungen

 

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FAQ: 

F30 aus Holz - welches Holz darf man nehmen?

Brandschutzverglasungen benötigen eine Zulassung.
Es ist daher nicht möglich, irgendein Brandschutzglas zu verwenden und dies in irgendeinen Rahmen einzubauen.

Daher gilt:

  • Die Zulassung der Brandschutzverglasung nennt den Glastyp und die Details der Konstruktion.
  • Der Glastyp und die in der Zulassung genannten Details führen zu einer geprüften Konstruktion.
  • Wir empfehlen die hier herunterzuladende Zulassung der Fa. Schott. Die Rahmenhölzer funktionieren ab einer Rohdichte von 400 kg/qm!

Brandschutzverglasung mit T30-Tür koppeln - geht das?

Soll eine T30-Tür mit einer Brandschutzverglasung gekoppelt werden bzw. soll die Tür in so eine Verglasung eingebaut werden, muss die Tür in der Brandschutzverglasung geprüft worden sein (TSH-T30-Tür ist in Schott-Brandschutzverglasung geprüft). Es ist nicht erlaubt, die Tür in "beliebige" Brandschutzverglasung einzubauen. Ob die T30-Tür in einer Brandschutzverglasung eingebaut werden darf, kann der Zulassung der T30-Tür in der Anlage "Wände und Bauteile" entnommen werden.

Brandschutz