Strahlenschutztüren

Strahlenschutztüren werden insbesondere in medizinischen Einrichtungen eingesetzt. Für diese Türen gilt die im Dezember 2012 neu veröffentlichte DIN 6834-1. Diese Norm gilt für Strahlenschutztüren die Schutz gegen Röntgenstrahlung in der Röntgendiagnostik, der Röntgenstrahlentherapie sowie weitere Strahlungen eingesetzt werden. Sie gilt für Türen aus Stahl und Türen aus Holz und Holzwerkstoffen gilt.

Der Strahlenschutz wird in der Regel durch Bleieinlagen erzielt, die in das Türblatt und ggf. in die Zarge integriert sind.

Die Dicke der Bleieinlage wird mit dem sogenannten Bleigleichwert, dem Schwächungsfaktor in mm oder dem Schwächungsgleichwert in mm festgelegt (Schwächungsfaktor nach DIN EN 61331-1).

Wenn die Anlage aufgrund der Strahlungsintensität der Geräte beispielsweise einen Bleigleichwert von Pb 0,8 mm benötigt, so ist dies der Mindestwert. Dieser Wert darf nicht unterschritten werden und muss ggf.  aufgerundet werden. Wird das Blei mit 0,5 mm geliefert, so sind dann je Seite 0,5 mm Bleifolie aufzubringen.

Bei der Berechnung werden beide Seiten der Tür einbezogen. Der erforderliche Schwächungsgleichwert für die Strahlenschutztür ergibt sich aus dem Strahlenschutzplan bzw. aus den Vorgaben des Sachverständigen welcher die gesamte Anlage abnimmt und auch Berechnungen zur baulichen Strahlenschutz erstellen kann.

Der Strahlenschutzplan ist bei der Errichtung einer Anlage nach DIN 6812, DIN 6844-3 oder DIN 6853-2 zu erstellen und liegt inder Verantwortung des Betreibers.

Bei der Türkonstruktion muss darauf geachtet werden, dass auch Schrägstrahlung durch die Konstruktion abgeschirmt wird.
Zwischen Türunterkante und Fußbodenoberkante darf der Spalt lt. DIN 6834-1 nicht größer als 10 mm sein.

Strahlenschutztüren dürfen auch durch die Beschläge und Zusatzausstattungen nicht in ihrer Funktion beeinträchtigt werden. Dies gilt auch für den Wandanschluss. Konkret bedeutet dies, dass auch diese Bereiche durch Blei abgedeckt werden müssen.

Strahlenschutztüren benötigen keine Prüfung wie dies bei Brand- oder Rauchschutztüren der Fall ist. Im Grunde kann jede Tür durch die entsprechende Ausstattung mit Bleifolien zu einer Strahlenschutztür umgebaut werden. Voraussetzung: die Türkonstruktion muss das zusätzliche Gewicht dauerhaft tragen.

Für Strahlenschutztüren gibt es keine Prüfzeugnisse bzw. Prüfvorgaben.

Einige Hinweise zu Strahlenschutztüren können hier heruntergeladen werden:

Strahlenschutztueren.pdf

Weitere Skizzen und Checklisten für Strahlenschutztüren stellen wir auf Anfrage bzw. für registrierte Nutzer in Kürze zur Verfügung.

Strahlenschutz