Klimastabilität
Die Klimastabilität wird in Deutschland üblicher Weise in "Klimaklassen" angegeben.
Unter Klimaklasse I, II oder III wird dabei in der Regel Bezug genommen auf die Definition der Klimaklassen gemäß der RAL Gütegemeinschaft Innentüren (die Gemeinschaft ist ein freiwilliger Zusammenschluss einiger industrieller Türhersteller).
Bei den Klimaklassen gemäß der Gütegemeinschaft darf die Verformung im Rahmen der Prüfungen max. 4 mm betragen (ein Einzelwert von 5,5 mm ist bei einer der drei zu prüfenden Türen erlaubt.)
Bei allen Klimaklassen beträgt das Klima auf der Öffnungsfläche 20°C bei 30% rel. Luftfeuchte.
Bei Klimaklasse I ist auf der Schließfläche dass Klima
18°C bei 50% rel. Luftfeuchte (= Klima "a");
Bei Klimaklasse II ist auf der Schließfläche dass Klima
13°C bei 65% rel. Luftfeuchte (= Klima "b");
Bei Klimaklasse III ist auf der Schließfläche dass Klima
3°C bei 85% rel. Luftfeuchte (= Klima "c").
Bei Außenanwendung der Türen kommen nach zwei weitere Klimaten zum Tragen:
- Klima "d" mit -15°C (ohne Angabe der Luftfeuchte),
- Klima "e" simuliert die Bestrahlung durch die Sonne.
Seit der Herausgabe der DIN EN 1121 "Türen - Verhalten zwischen zwei unterschiedlichen Klimaten -Prüfverfahren" erfolgt die Prüfung der Klimastabilität nach dieser Norm.
Die entsprechende Klassifizierung erfolgt nach DIN EN 12219. In der DIN EN 12219 existieren 4 Klasse: Klasse 0 bis Klasse 3.
In der Klasse 3 dieser Norm darf die Verwindung und die Längskrüm-
mung max. 2 mm betragen, die Querkrümmung lediglich 1 mm.
In der Klasse 2 darf die Verwindung und die Längskrümmung max. 4 mm betragen, die Querkrümmung 2 mm.
Aus den üblichen "Klimaklassen" und der Klassifizierung nach der DIN EN 12219 ergibt sich ein Konflikt, wenn nicht klar ist, welche Klasse gewünscht ist. So darf die Tür nach Klimaklasse 3 einen Verzug bis 4 mm aufweisen. Soll die Tür die Klasse 3 nach DIN EN 12219 erfüllen, darf der Verzug nur die Hälfte betragen.
Bei der Verwendung von "Klimaklassen" wird (von nahezu allen industiellen Herstellern) die Klasse 2 der DIN EN 12219 herangezogen. Die Klimaklassen der TSH-Türen verwenden daher die gleiche Basis.
Die Details zu den TSH-Klimaklassen 1, 2, 3 und 4 sowie die Einsatzempfehlungen finden Sie im u. a. PDF (Seite 2).
Klimaklasse - ein "Muss"? - Welche Klimaklasse muss geliefert werden?
Grundsätzlich gibt es gesetzlich oder normativ keine Verpflichung, eine bestimmte Klimaklasse "mitzuliefern". Wünscht ein Bauherr eine Klimaklasse, so hat er diese mit zu ordern. Ist die Klimaklasse nicht ausgeschrieben, so muss sie nicht geliefert werden.
Allerdings dürfen die Türen - nach den anerkannten Regeln der Technik - einen Verzug von maximalen nur 4 mm aufweisen (unabhängig von der Materialart). Müssen noch andere Funktionen erfüllt werden, kann es sein, dass der Verzug geringer sein muss.
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089-54582826