Feuerwiderstandsklasse „F0“ - Was bedeutet sie?

Immer wieder sollen Ausführungen am Bau in der Feuerwiderstandsklasse „F0“ ausgeführt werden. Die Frage die sich dann regelmäßig stellt: Wie kann „F0“ hergestellt werden.
Die Feuerwiderstandsklassen werden in der DIN 4102-2 definiert.

Feuerwiderstands-klasse
Kurzbezeichnung

Funktionserhalt über

Benennung/Anforderung gemäß Bauordnung

F30

30 Minuten

feuerhemmend

F60

60 Minuten

hochfeuerhemmend

F90

90 Minuten

feuerbeständig

F120

120 Minuten

hochfeuerbeständig

F180

180 Minuten

höchstfeuerbeständig

Aber: Soll ein Bauteil „F0“ haben, so existiert keinerlei Kriterium, wie diese Anforderung erfüllt werden kann. Unklar bleibt auch: was bedeutet „weniger als 30 Minuten“? Die Feuerwiderstandsklasse „F0“ ist offensichtlich in der Norm nicht definiert und lediglich eine im Sprachgebrauch und in der Praxis weit verbreitete Bezeichnung für eine Feuerwiderstandsklasse, bei der das Bauteil im Brandfall weniger als 30 Minuten seine Funktion erfüllt.
Wird beispielsweise eine Wand in „F0“ gefordert, könnte eine Wand gemeint sein, die gerade so die F30-Anforderung nicht geschafft hat (z. B. hat sie nur 29 Minuten und 55 Sekunden gehalten). Über die Sinnhaftigkeit einer solchen „F0“-Wand ließe sich natürlich streiten. Warum dann nicht sofort eine F30-Wand?
Gleichwohl könnte die „F0“-Wand auch eine „Wand“ aus z. B. Japanpapier sein, die keine 5 Sekunden dem Feuer standhält. Auch hier darf hinterfragt werden, welchen Sinn die Anforderung „F0“ macht.
„Besteht“ ein Kunde auf „F0“, so sollte er auch festlegen, was er darunter versteht und wie die Konstruktion ausgeführt werden soll. Eine allgemeine Regel kann hierzu nicht erstellt oder herangezogen werden!

Resümee
Anforderungen an den Brandschutz sollten klar und eindeutig sein. Die Anforderungen basieren auf baurechtlichen Forderungen und auf Brandschutzkonzepten, die u. a. sicherstellen sollen, dass Menschen und sonstige Lebewesen sicher flüchten oder gerettet werden können.
Bauteile mit „F0“-Anforderungen gibt es normativ und baurechtlich nicht! Sie machen keinen Sinn, da ggf. noch nicht  einmal eine Minute Zeit für die Rettung verbleibt.
Anforderungen an die Brennbarkeit/Entzündbarkeit von Baustoffen (nicht Bauteilen) sind sinnvoll, um Rettungswege möglichst lange nutzen zu können. Hier finden die Baustoffklassen (A1, A2, B1 und  B2) Anwendung – nicht jedoch undefinierte Klassifizierungen.

Bei Unklarheiten hinsichtlich der Brandschutz-Anforderungen ist es sinnvoll, den Brandschutzplaner zu fragen, wie eine bestimmte Ausführung erfolgen soll.

Brandschutz