Rauchschutztüren / "dichte" Türen
Rauchschutztüren werden auf Basis eines allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses (AbP) hergestellt. Die TSH System GmbH stellt seinen Nutzern diese AbP's zur Verfügung. Das AbP gilt als Nachweis der Verwendbarkeit. Die Türen müssen mit dem "Ü-Zeichen" ausgeliefert werden. Das "Ü" steht für "Übereinstimmung mit den nationalen Anforderungen/Regeln". Die Herstellung der Rauchschutztüren muss nicht durch eine externe Stelle überwacht werden. Das Ü-Zeichen ist daher eine Herstellererklärung. Informationen zu den erforderlichen Nachweisen zu Bauprodukten können in der Bauregelliste des Deutschen Institut für Bautechnik nachgelesen werden. Die Bauregelliste kann seit 2012 auf den Seiten des DIBt kostenlos heruntergeladen werden. Die aktuelle Liste findent man hier: https://www.dibt.de/de/Geschaeftsfelder/BRL-TB.html.
Rauchschutztüren müssen mit einem Metallschild gekennzeichnet sein, welches somit auch nach einem Brand noch vorhanden ist.
Mit der Einführung der Produktnorm für Rauchschutztüren wird als Verwendbarkeitsnachweis das Konformitätszeichen "CE" folgen. Nach einer festgelegten Übergangszeit müssen die Türen dann das "CE" tragen und werden mit den europäischen Klassifizierungen versehen (in Deutschland C5-Sm). Die TSH Rauchschutztüren sind bereits nach europäischen Normen geprüft. Für die CE-Kennzeichnung bereiten wir die notwendigen Schritte vor.
Bei der Gestaltung der TSH-Rauschschutztüren besteht größte Felxibilität:
- Sperrtüren mit und ohne Lichtausschnitt, mit und ohne Seitenteil/Oberlicht/Oberblende
- Massivholzrahmentüren, mit und ohne Lichtausschnitt/Füllung, mit und ohne Seitenteil/Oberlicht
- ein- und zweiflügelig
- Stahlzargen, Futterzargen, Blendrahmen
- Türblatthöhe bis 320 cm, Türblattbreite bis 140 cm
- zahlreiche Kombinierungsmöglichkeiten mit anderen Funktionen
Übrigens: dichtschließende Türen sind keine Rauchschutztüren!
Eine eindeutige Definition, was unter "dichtschließend" zu verstehen ist, gibt es nicht. Je nach Bauordnung bzw. deren Auslegung finden sich folgende Erläuterungen:
- Dichtschließend ist eine Tür, wenn sie mind. 3-seitig (senkrecht und oben quer) eine umlaufende Dichtung hat.
- Die Tür muss i. d. R. "Vollwandig" sein. D. h. z. B. mind. 40 mm dick, ohne Hohlräume (also keine Röhrenspan oder Wabeneinlage).
- Andere Definitionen besagen: die Tür darf keine Durchbrüche haben (z. B. Briefschlitz); Verglasungen haben i. d. R. keine Durchbrüche und können als dicht angesehen werden).
Resümee: Fragen Sie den Brandschutzplaner, ob er die von Ihnen gewählte Konstruktion als vollwandig ansieht, wenn die Baubehörde keine klaren Aussagen trifft. Die TSH stellt registrierten Nutzern eine Stellungnahme zum Thema "dichtschließend" zur Verfügung.
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Rauchdicht - Was wird benötigt, um eine Tür als "rauchdicht" zu bezeichnen?
Soll eine Tür "rauchdicht" sein, muss diese Tür immer mit einem "Blechschild" aufgrund eines allgemeinen bauaufsichtlichen Prüzeugnisses (abP) hergestellt werden. D. h.: ohne Prüfnachweise ist eine noch so gut gebaute Tür keine rauchdichte Tür!
Die TSH System GmbH bietet ein abP im Rahmen des Lizenzprogramms.
Dichtschließend - was ist zu beachten?
Die Forderung nach "dichtschließend" wird in einigen Bauordungen gestellt.
dichtschließende Tür =
(Definitionen je nach Landesbauordnung unterschiedlich)
Tür mit stumpf einschlagenden oder gefälzten, vollwandigen Türblatt und einer mindestens dreiseitig umlaufenden Dichtung (auch: Doppelfalz ohne Dichtung).
Vollwandig wird in einigen Bundesländern durch die Dicke (z. B. mind. 40 mm dick, Tür ohne Hohlräume) oder als „Türblatt ohne Durchbrüche“ definiert. Ein Briefschlitz wäre ein Durchbruch. Die versiegelte Verglasung nicht.
Unsere Empfehlung:
Fragen Sie den Brandschutzfachplaner (sinnvollerweise schriftlich), was er konstruktiv unter „dichtschließend“ in seinem Konzept eingeplant hat. Lassen Sie sich die geplante Version abzeichnen.
Einbau/Montage - Wer darf Rauchschutztüren einbauen?
Jedermann, der das handwerkliche Know-How mitbringt.
Der Einbau muss nach den Einbauvorschriften der Hersteller erfolgen!
Achtung: nicht jede Wand ist für den Einbau geeignet - die geprüften Wände sind im abP/in der Einbauanleitung aufgeführt.
Wartungsintervalle - Wie oft sollen RS-Türen gewartet werden?
Die Wartungsintervalle sind der jeweiligen Wartungsanleitung zu entnehmen.
Bei Türen in Schulen ist die Wartung und Kontrolle in sehr deutlich reduzierten Zyklen durchzuführen - bei Türen, die nur gelegentlich geöffnet werden, sind die Intervalle ggf. sehr lang.
Warten/Instandsetzen - Wer darf RS-Türen warten?
Warten darf jedermann, der die Wartungsanleitung versteht und das handwerkliche Geschick mitbringt (ggf. Hausmeister).
Was instand gesetzt werden darf, ist i. d. R. auch in den Wartungsanleitungen beschrieben. Beschläge und Dichtungen dürfen gegen gleiche getauscht werden. Geht es an die "Substanz" der Tür, ist eine Rücksprache mit dem Hersteller sinnvoll.
Telefon
089-54582826