Anforderungen an Türen - Übersicht

Hier finden Sie eine Übersicht der Anforderungen, die an Türen gestellt werden können:

Brandschutztüren
Feuerschutzabschlüsse („Brandschutztüren“) sind dafür bestimmt, im Gefahrenfall der Ausbreitung eines Feuers durch Baukörperöffnungen für eine bestimmte Zeit entgegenzuwirken, d. h. den Durchtritt von Feuer durch Öffnungen in Wänden oder Decken solange zu verhindern, dass eine Rettung von Menschen über den sogenannten zweiten Rettungsweg möglich ist und die angrenzenden Gebäudeteile durch die Feuerwehr gesichert werden können. Brandschutztüren werden oft in Kombination als Brand- und Rauchschutztür ausgeführt. Neben den eigentlichen Brandprüfungen müssen die Türen die Dauerfunktion über 200000 Schließzyklen nachweisen und werden i. d. R. auch auf Rauchdichtigkeit geprüft.

Rauchschutztüren
Rauchschutztüren nach DIN 18095 sind dafür bestimmt, im Gefahrenfall (Entstehung eines Brandes) den Rauchdurchtritt durch Baukörperöffnungen für eine bestimmte Zeit (ca. 10 Minuten) soweit zu behindern, dass eine Rettung von Menschen ohne Schutzausrüstung möglich ist.

Rauchschutztüren sind nicht vollkommen rauchdicht, sondern es dürfen je nach Art des Rauchschutzabschlusses bestimmte Luftmengen pro Stunde von einer Seite zur anderen hindurchtreten. Rauchschutztüren müssen über ein allgemeines bauaufsichtliches Pürfzeugnis verfügen. Dazu sind die Rauchdichtigkeit und die Dauerfunktion über 200000 Schließzyklen nachzuweisen.

Schallschutztüren
Schallschutztüren sind dafür bestimmt, im Wohnungsbau Menschen vor unzumutbarer Belästigung durch Schallübertragung aus Nachbarräumen zu schützen. Aufgrund der Mindestanforderungen an den Schallschutz kann allerdings nicht erwartet werden, dass Geräusche (z.B. Sprache, Musik, Lärm durch Gehen und Stühlerücken oder Haushaltsgeräten) überhaupt nicht mehr wahrgenommen werden. Da Schallschutztüren den Lärmpegel nur um ein bestimmtes Maß absenken, ist die gegenseitige Rücksichtnahme durch Vermeidung unnötigen Lärms notwendig. Es gibt Schallschutzklassen, die die Einstufung der Türen erleichtert. Der Schalldämmwert wird im Labor mit dem Rw-Wert ermittelt. In Deutschland wird ein Vorhaltemaß von 5 dB angesetzt, mit welchem ein "Abschlag" zum Laborwert von 5 dB erfolgt. Damit wird berücksichtigt, dass die eingebauten Türen aufgrund baulicher Situationen den Laborwert eher selten erreichen. Der Wert im eingebauten Zustand wird mit "Rwr" angegeben. 

Fluchtwegtüren / Notausgangstüren
Türen in Fluchtwegen müssen leicht zu öffnen sein. Sie werden eingesetzt, wenn eine Paniksituation entstehen kann. Diese Türen müssen auch von Personen bedient werden können, die sich im Gebäude nicht auskennen.
Notausgangstüren erfüllen den gleichen Zweck – kommen aber dann zum Tragen, wenn sich die Personen im Gebäude mit den Gegebenheiten auskennen oder wenn nur wenige Personen flüchten müssen.

Einbruchhemmende Türen
Einbruchhemmende Bauteile sind dazu bestimmt, im eingebauten verriegelten oder verriegelten und versperrten Zustand einem gewaltsamen Einbruchversuch durch den Einsatz körperlicher Gewalt und/oder Zuhilfenahme von definierten Werkzeugen einen bestimmten zeitlichen Widerstand zu leisten.
Dies bedeutet, dass einbruchhemmende Bauteile nicht als „einbruchsicher“ bezeichnet werden dürfen, da es nur eine Frage der Zeit, des Tätertyps und des vom Täter verwendeten Werkzeuges ist, bis ein einbruchhemmendes Bauteil geöffnet/überwunden werden kann.

Weitere mögliche Funktionen:
- durchschusshemmend
- klimastabil
- beständig gegen Feuchte und Nässe
- Strahlenschutz

Oft werden mehrere Funktionen an einer Tür gefordert.