CE-Zeichen / Ü-Zeichen - T30/EI30

Zurzeit ist eine CE-Kennzeichnung von Innentüren mit dem "CE" noch nicht erlaubt - es fehlt (noch) eine entsprechende Produktnorm, welche im europäischen Amtsblatt veröffentlicht wurde.

Aufgrund der nationalen Regeln dürfen bestimmte Türen nur mit dem Ü-Zeichen (Übereinstimmungserklärung) in Verkehr gebracht werden. Zu den Türarten, bei denen das Ü-Zeichen Pflicht ist, zählen die Brandschutz- und Rauchschutztüren. Je nachdem benötigen auch Schallschutztüren das Ü-Zeichen.

Mit der CE-Kennzeichnung wird auch die Umstellung der Klassifizierungen von nationalen Klassen (wie T30, T90, F30 oder F90) auf die europäischen Klassen (E30, EI30, EI90 usw.) möglich sein bzw. verbindlich werden. Aktuell dürfen baurechtlich in Deutschland z. B. keine "EI30-Türen" eingebaut werden.
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Das CE-Zeichen zeigt die Konformität (Übereinstimmung) des Produktes mit den europäischen Richtlinien und erlaubt das europaweite Handeln des Produktes.

Mit einem CE-Zeichen gekennzeichnete Produkte entsprechen den EU-Vorschriften und können daher auf dem europäischen Markt vertrieben werden. Der Hersteller bestätigt mit der Anbringung des Zeichens auf eigene Verantwortung, dass das Produkt alle grundlegenden Anforderungen erfüllt. Daraufhin kann es im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) verkauft werden. Diese Regelung gilt auch für Produkte, die in anderen Ländern hergestellt und im EWR in Verkehr gebracht werden.

Nur Produkte bestimmter Kategorien müssen das CE-Zeichen tragen. Diese Kategorien sind in den einschlägigen EU-Richtlinien festgelegt.

Voraussetzung für ein CE-Zeichen ist, dass es für das Produkt eine harmonisierte Europäische Norm (hEN) oder eine Europäische Technische Zulassung (ETA) gibt.

Ohne diese harmonisierte Europäische Norm (bzw. ETA) ist eine CE-Kennzeichnung weder möglich noch zulässig. Die detaillierte Beschreibung der Anforderungen und Nachweise zu dem jeweiligen Bauprodukt erfolgt in den jeweiligen harmonisierten EN bzw. in der ETA. Mit den Produktnormen wird die europäische Bauproduktenrichtlinie umgesetzt.

Das CE-Zeichen besagt nicht, dass ein Produkt im EWR hergestellt wurde. Es bestätigt lediglich, dass das Produkt (im Rahmen der Erstprüfung) vor dem Inverkehrbringen gemäß den Normen geprüft wurde.

Der Bauherr muss darauf achten, dass die nationalen Vorschriften (z. B. Wärmedämmung, Luftdurchlässigkeit usw.) von dem Bauprodukt erfüllt werden. Theoretisch ist es denkbar, dass z. B. eine Haustür die bereits das CE-Zeichen tragen muss, den Vorschriften in Deutschland nicht entspricht (Beispiel U-Wert: Bei Tausch einer Haustür muss die Haustür einen U-Wert von mind. 2,9 W/m²K haben. Ist mit dem CE-Zeichen ein höherer Wert angegeben, darf die Tür gehandelt, aber nicht in Deutschland eingebaut werden.)

Informationen zur CE-Kennzeichnung gibt auch die Europäische Union Online auf den Seiten der EU.

FAQ: 

CE-Kennzeichnung - Ist sie freiwillig?

In der Regel "Nein".

Existiert eine europäische Richtlinie/Verordnung und/oder wird ein Produkt durch eine harmonisierte Norm/Produktnorm oder durch eine Europäisch Technischen Bewertung erfasst, ist die CE-Kennzeichnung Pflicht und keine Option.

Für Bauprodukte existiert die Bauproduktenverordnung. Für Bauprodukte wie Fenster und Außentüren existiert eine harmonisierte Produktnorm (DIN EN 14351-1). Somit müssen Fenster und Außentüren ein CE-Zeichen tragen (bzw. die Begleitdokumente).

Für "normale" Innentüren ist eine harmonisierte Norm in Vorbereitung - eine CE-Kennzeichnung darf noch nicht angebracht werden.

Für Brandschutztüren existiert ebenfalls noch keine CE-Kennzeichnungspflicht - die Produktnorm ist aber in der Vorbereitung.

Für "nicht-handwerkliche" Treppen sind europäisch technische Zulassungen erforderlich (bzw. Europäisch Technischen Bewertung). Hier ist die CE-Kennzeichnung verbindlich.